Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus meinem Leistungsportfolio und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Auftragnehmerin (Sabine Schröder) und Kunde/Kundin.

Durch die Angebotsannahme akzeptierst du die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmst diesen zu.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Sabine Schröder

Projektunterstützung und Kommunikationsmanagement

Bahnhofstraße 13a

19288 Lüblow

Tel.: +49 176 3017 1237
E-Mail: office@pu-km.com

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Auftragnehmerin und dem Kunden/der Kundin, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden/der Kundin werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden/der Kundin widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden/der Kundin durch die Auftragnehmerin bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der steuerlichen Belange trägt die Auftragnehmerin selbst Sorge und stellt den Kunden/die Kundin von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht der Auftragnehmerin frei, auch für andere Kunden/Kundinnen tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Kunden/die Kundin und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande. Dies erfolgt schriftlich via E-Mail.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird in der Auftragsbestätigung via E-Mail beschrieben.

3.3 Die Vertragsannahme seitens der Auftragnehmerin erhält der Kunde/die Kundin schriftlich an die von ihm/ihr angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.

3.4 Die Auftragsbestätigung wird von der Auftragnehmerin gespeichert.

4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.

4.3 Kündigungen seitens des Kunden/der Kundin haben in schriftlicher Form (per E-Mail an office@pu-km.com oder Post an die in den AGB angegebene Adresse der Auftragnehmerin) zu erfolgen. Die Auftragnehmerin bestätigt diese nach Eingang und Prüfung.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Serviceleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben- gemäß dem vom Kunden/ von der Kundin erteilten Auftrag. Die Auftragnehmerin bietet ihrem Kunden/ihrer Kundin die Arbeitszeit/Arbeitsleistung einer (digitalen, nicht örtlich anwesenden) Unterstützung an. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden/der Kundin, das für ihn/sie passende Angebot zu wählen.

5.2 Der Kunde/Die Kundin erwirbt eine zuvor abgestimmte Dienstleistung, welche in einem individuellem Zeitraum (entsprechend gemeinsamer Vorabsprache) ab Vertragsannahme von der Auftragnehmerin ausgeführt wird.

5.3 Diese Dienstleistungen können via E-Mail, telefonisch oder über andere mit dem Kunden/der Kundin vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde/Die Kundin hat der Auftragnehmerin bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.

5.4 Die Auftragnehmerin wird den Kunden/die Kundin in periodischen Abständen -die zuvor abgestimmt werden- über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.

5.5 Ist der Auftragnehmerin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Kunden/die Kundin unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.6 Die Auftragnehmerin arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Kunden/der Kundin und der Kunde/die Kundin kann nicht über den Arbeitsort der Auftragnehmerin bestimmen. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme und Gerätschaften sowie das nötige Personal-, werden in Abstimmung zwischen den Vertragsparteien gestellt, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Zum Beispiel: Wenn für vom Kunden/von der Kundin gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden/von der Kundin zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden/der Kundin in dessen/deren Namen und auf dessen/deren Kosten von der Auftragnehmerin gekauft. Weiterhin werden erforderliche Arbeitsmaterialien (Ordner etc.) nach tatsächlich verbrauchten Materialien in Rechnung gestellt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger/die Empfängerin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller/der Antragstellerin die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden/der Kundin eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von der Auftragnehmerin bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde/die Kundin dennoch auf Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Taktung/ Zeitabrechnung
6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet.

6.2. Die Auftragnehmerin hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der für den Kunden/die Kundin aufgebrachten Arbeitszeit zu sorgen.

6.3. Arbeitspausen werden dem Kunden/der Kundin nicht berechnet.

6.4. Die Anzahl der bereits benötigen Stunden/Minuten wird dem Kunden/der Kundin auf Anfrage mitgeteilt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die vom Kunden/von der Kundin beauftragte Dienstleistung ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zum Monatswechsel. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.

8. Verschwiegenheit und Geheimhaltung

8.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich dazu, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden/der Kundin Stillschweigen zu bewahren.

8.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. Sollte es vom Kunden/von der Kundin gewünscht sein, Informationen an eine für dritte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.

8.3. Von der Auftragnehmerin beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Kundenaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Die Auftragnehmerin weist den dritten Dienstleister darauf hin, dass keine Kundendaten weitergeben werden dürfen. Die Auftragnehmerin hat zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte dritte Dienstleister nur die für den Arbeitsauftrag nötigsten Informationen erhält. Sofern möglich, ist die Identität des Kunden/der Kundin zu schützen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung und bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

8.4. Der Kunde/Die Kundin ist dazu verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmerin Stillschweigen zu bewahren.

8.5. Die Schweigepflicht reicht für die Auftragnehmerin sowie Kunden/Kundinnen unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

9. Haftung
9.1 Die Auftragnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Auftragnehmerin in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.

9.3 Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung der Auftragnehmerin erfolgen, ist die Auftragnehmerin verantwortlich. Im Falle eines Krankheitsfalls der Auftragnehmerin-, ist eine Schadensregulierung-, nach Genesung-, umgehend erforderlich. Im Übrigen verpflichtet sich die Auftragnehmerin bei groben Mängeln zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihr verursachten Mängel.

10 Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, den Kunden/die Kundin an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11 Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.